Absatz einsWird im Sinn des Paragraph 4, Ziffer 3, ermittelt, dass gesundheitsgefährdende Gase in Gefahr bringender Menge aus dem Bohrloch austreten und in die Atmosphäre gelangen können, ist ein Gasschutzdokument zu erstellen, der dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument anzuschließen ist. Das Gasschutzdokument muss jedenfalls folgendes enthalten:
- Ziffer einsvorbeugende Schutzmaßnahmen,
- Ziffer 2die erforderlichen Schutzausrüstungen,
- Ziffer 3die erforderlichen Atemschutzgeräte.