Bohrarbeitenverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 140 aus 2005,
Paragraph 11,
25.05.2005
Während der Bohr- und Behandlungsarbeiten ist für die Verwendung geeigneter Überwachungseinrichtungen sowie Bohrlochkontrollgeräte wie Absperr-, Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen zum Schutz gegen Ausbrüche zu sorgen, sofern die Möglichkeit von Ausbrüchen besteht.