Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowakei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 72 aus 2005,
Artikel 19,
01.07.2005
Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, richtet sich die Verarbeitung personenbezogener Daten, die aufgrund dieses Vertrages übermittelt werden, nach den angegebenen Zwecken, den von der übermittelnden Stelle allenfalls festgelegten Bedingungen sowie den im Empfängerstaat für die Verarbeitung von Personendaten maßgeblichen Vorschriften.