Absatz einsFür die vorübergehende Einfuhr von Straßenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern, die für den Warentransport mit Carnets TIR benutzt werden, ist kein besonderes Zolldokument erforderlich. Eine Sicherheitsleistung wird für die Straßenfahrzeuge, Lastzüge oder Behälter nicht gefordert.