Jede Meinungsverschiedenheit zwischen zwei oder mehreren Vertragsstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls soll soweit möglich durch Verhandlungen zwischen diesen Staaten beigelegt werden.
Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1956,
Vertrag – Multilateral
Artikel 15
28.06.1956
39/04 Zollabkommen
09.09.2025
10003869
NOR40063990