Vor der Unterzeichnung der Schlußakte gemachte Vorbehalte zu diesem Protokoll sind zulässig, wenn sie von der Mehrheit der Konferenzmitglieder angenommen und in der Schlußakte festgehalten worden sind.
Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1956,
Vertrag – Multilateral
Artikel 14
28.06.1956
39/04 Zollabkommen
Ratifikationsurkunde
09.09.2025
10003869
NOR40063989