Kurztitel

Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1956,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

28.06.1956

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel 12

Dieses Protokoll tritt außer Kraft, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach seinem Inkrafttreten die Anzahl der Vertragsstaaten während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als zwei beträgt.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10003869

Dokumentnummer

NOR40063987