Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1956,
Vertrag – Multilateral
Artikel 12
28.06.1956
39/04 Zollabkommen
Dieses Protokoll tritt außer Kraft, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach seinem Inkrafttreten die Anzahl der Vertragsstaaten während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als zwei beträgt.
09.09.2025
10003869
NOR40063987