Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1956,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
28.06.1956
39/04 Zollabkommen
Im Sinne dieses Protokolls bedeutet der Begriff „Eingangsabgaben“ nicht nur die Zölle, sondern auch alle anderen bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben.
09.09.2025
10003869
NOR40063976