Kurztitel

Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf ADV

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

11.05.2005

Text

Paragraph 2,

Der Beginn der Umstellung und der Hinweis, dass ab dem Beginn der Umstellung einlangende Urkunden nur mehr elektronisch gespeichert werden, werden vom Gericht über die Internethomepage der Justiz kundgemacht.