Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf ADV
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 2005,
Paragraph 2
11.05.2005
Der Beginn der Umstellung und der Hinweis, dass ab dem Beginn der Umstellung einlangende Urkunden nur mehr elektronisch gespeichert werden, werden vom Gericht über die Internethomepage der Justiz kundgemacht.