Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn - Anschlussstelle „Allhaming“ im Bereich der Gemeinde Allhaming
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2005,
römisch fünf
Artikel eins
30.04.2005
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlussstelle „Allhaming“ der A 1 West Autobahn im Bereich der Gemeinde Allhaming wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 182,138 und km 182,796 der A 1 West Autobahn und stellt über ihre Rampen die Verbindung zur oberösterreichischen Landesstraße L 534 (Marchtrenker Straße) her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan (Nr. ALL VP 5000 0 im Maßstab 1:1000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Projektwerberin im Oktober 2004 eingereichten Projektes.
Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass
Zl. BMVIT-314.501/0006-II/ST-ALG/2005, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion römisch zwei, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, sowie bei der Gemeinde Allhaming zur öffentlichen Einsicht auf.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.
Bundesgesetzblatt Nr. 286 aus 1971,
17.02.2026
20004050
NOR40063854