Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2006

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2006

Außerkrafttretensdatum

20.12.2005

Text

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2006 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

                  Allgemeiner   Ausgleichs-    Gesamt-

                   Haushalt      haushalt     haushalt

                     (Beträge in Millionen Euro)

    Ausgaben:     66 174,732    50 100,612   116 275,344

    Einnahmen:    60 363,014    55 912,330   116 275,344

                  _______________________________________

    Abgang:        5 811,718         -            -

    Überschuss:         -        5 811,718        -

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2006 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß Paragraph 41, Absatz 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, sowie Artikel römisch vier bis römisch acht oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.