Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels
Bundesgesetzblatt Nr. 208 aus 1961,
Artikel eins
13.08.1961
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat sei der Kundmachung, Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1959,, Italien am 3. April 1961 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen von 1936 zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften in der Fassung des in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichneten Protokolls, Bundesgesetzblatt Nr. 178 aus 1950,, hinterlegt.
Italien hat erklärt, daß die Übermittlung von Ersuchschreiben wie bisher bewerkstelligt werden solle. Nur im Verzugsfalle solle von der Möglichkeit des Artikels 13 Absatz eins, Litera a, Gebrauch gemacht werden.
Die Niederlande haben am 4. August 1960 erklärt, daß dieses Übereinkommen auf die Niederländischen Antillen Anwendung findet.