Absatz eins,In Polen wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Polen)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 12 aus 2005,
Vertrag - Polen
Artikel 24
01.04.2005
09.10.2008
39/03 Doppelbesteuerung
Bezieht eine in Polen ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in Österreich besteuert werden, so rechnet Polen
28.09.2017
20003964
NOR40063121