1 Form und Abmessungen von Rückstrahlern der Klassen römisch eins und II:
Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelungen Nr. 1 – 8, 19 und 20
Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1972,
Vertrag – Multilateral
Anlage 3 /, 5
30.04.1972
99/03 Kraftfahrrecht

Anmerkung:
Bei diesen Skizzen handelt es sich nur um Beispiele.
20.04.2023
10011433
NOR40062971