Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)
BGBl. Nr. 112/1978 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 105/1999
Vertrag – Multilateral
Art. 58a
17.02.1999
39/04 Zollabkommen
Es wird ein aus allen Vertragsparteien bestehender Verwaltungsausschuß eingerichtet. Seine Zusammensetzung, seine Aufgaben und seine Geschäftsordnung sind in Anlage 8 aufgeführt.
21.02.2023
10004271
NOR40062914