Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)
BGBl. Nr. 112/1978
Vertrag – Multilateral
Art. 50
20.03.1978
39/04 Zollabkommen
Auf Antrag erteilen sich die Vertragsparteien gegenseitig die für die Anwendung dieses Abkommens erforderlichen Auskünfte, insbesondere über die Zulassung der Straßenfahrzeuge und Behälter und deren Konstruktionsmerkmale.
21.02.2023
10004271
NOR40062905