Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)
Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1978,
Vertrag – Multilateral
Artikel 48,
20.03.1978
39/04 Zollabkommen
Dieses Abkommen schließt nicht aus, daß Vertragsparteien, die eine Zoll- oder Wirtschaftsunion bilden, besondere Vorschriften für Warentransporte erlassen, die in ihren Gebieten beginnen, enden oder durch diese hindurchführen, vorausgesetzt, daß diese Vorschriften die in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen nicht einschränken.
Zollunion
21.02.2023
10004271
NOR40062903