Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)
BGBl. Nr. 112/1978
Vertrag – Multilateral
Art. 32
20.03.1978
39/04 Zollabkommen
Das verwendete Carnet TIR muß auf dem Umschlag und auf allen Abschnitten in englischer oder französischer Sprache in hervorgehobenen Buchstaben den Vermerk „Außergewöhnlich schwere oder sperrige Waren“ tragen.
21.02.2023
10004271
NOR40062886