Absatz eins,Die Aufgaben der Kontrollkommission umfassen:
- Ziffer einslaufende Überprüfung der Einhaltung der Haushaltsvorschriften,
- Ziffer 2Beratung und Überprüfung bei dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Angelegenheiten der finanziellen Gebarung,
- Ziffer 3Mitwirkung an der Schulung der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter,
- Ziffer 4Erlassung von Richtlinien für eine einheitliche Haushaltsführung und die Abwicklung von Rechtsgeschäften mit Bargeld,
- Ziffer 5Erlassung von Richtlinien für Budgetierung und Bilanzierung,
- Ziffer 6Erlassung von Richtlinien für die Prüfung von Jahresabschlüssen,
- Ziffer 7Erlassung von Richtlinien für eine einheitliche Vorgangsweise bei der Zuweisung von Räumen und der Zahlung von Beiträgen zum Verwaltungsaufwand,
- Ziffer 8Genehmigung von Dienstverträgen unter besonderer Beachtung der finanziellen Auswirkungen,
- Ziffer 9Genehmigung von Betriebsvereinbarungen.