Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 13)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2005,
Vertrag - Multilateral
Artikel 7
01.05.2004
EMRK
19/05 Menschenrechte
Verfassungsbestimmung
(1) Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem zehn Mitgliedstaaten des Europarats nach Artikel 6 ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Protokoll gebunden zu sein.
(2) Für jeden Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch dieses Protokoll gebunden zu sein, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.
Die Berichtigung der Verlautbarung (VFB), Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2005,, wurde berücksichtigt.
Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde
13.02.2023
20003941
NOR40062438