Zusätzliche Festsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten in den Jahren 2001 und 2002
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 53 aus 2005,
römisch fünf
Artikel eins
01.03.2005
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz eins und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 2001 sowie das Jahr 2002 insgesamt mit zusätzlich 4,800.000 Euro zahlbar in drei gleichbleibenden Jahresraten von je 1,600.000 Euro beginnend ab dem Jahr 2005 festgesetzt.
21.11.2019
20003937
NOR40062333