Kurztitel

Zusätzliche Festsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten in den Jahren 2001 und 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 53 aus 2005,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.03.2005

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz eins und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 2001 sowie das Jahr 2002 insgesamt mit zusätzlich 4,800.000 Euro zahlbar in drei gleichbleibenden Jahresraten von je 1,600.000 Euro beginnend ab dem Jahr 2005 festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2019

Gesetzesnummer

20003937

Dokumentnummer

NOR40062333