Kurztitel

Bestimmung des Trassenverlaufes des Teilabschnittes Wettmannstätten – St. Andrä der Koralmbahn Graz-Klagenfurt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 47 aus 2005,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

24.02.2005

Index

56/03 ÖBB

Text

  1. Ziffer eins
    Der Trassenverlauf des Abschnittes Wettmannstätten – St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz – Klagenfurt im Bereich der Gemeinden Wettmannstätten, Groß St. Florian, Unterbergla, Frauental an der Laßnitz, Hollenegg, Deutschlandsberg, Schwanberg, Gressenberg, Garanas, Wielfresen, St. Georgen im Lavanttal, St. Andrä und St. Paul im Lavanttal wird wie folgt bestimmt:
    Die Trasse des Abschnittes Wettmannstätten – St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz – Klagenfurt schließt im Osten bei km 31,820 an den noch im Abschnitt „Feldkirchen – Wettmannstätten“ der Koralmbahn gelegenen Bahnhof Wettmannstätten an, schwenkt bei Gussendorf Richtung Südwest ab, um nach der Talquerung bei Grünau (MG Groß St. Florian) den Südrand des Laßnitztales zu erreichen. Die Trasse verläuft weiter am südlichen Talrand bis zum Ostportal des Koralmtunnels im Bereich des südlichen Harterfeldes (MG Frauental). In diesem Abschnitt wird nördlich von Grub (Gemeinde Unterbergla) der Intercity-Bahnhof „Weststeiermark“ als regionaler Knotenpunkt mit der Graz Köflacher-Eisenbahn errichtet. Westlich des Bahnhofs Weststeiermark werden die Gleise auseinandergezogen und münden in den zweiröhrigen Koralmtunnel, in dem, etwa mittig zwischen den Bahnhöfen Weststeiermark und Lavanttal, eine Überleitstelle sowie eine anschließende Nothaltestelle vorgesehen sind. Bei der Linienführung des Tunnels wird die Möglichkeit eines Zwischenangriffs im Leibenfeld berücksichtigt und endet der Koralmtunnel unter Umgehung des Velox-Werkes im südlich der Ortschaft Mühldorf gelegenen Westportal. Im weiteren Verlauf quert die Trasse mit einer Geraden das Lavanttal in südwestlicher Richtung, wobei in diesem Bereich der Intercity Bahnhof „Lavanttal“ als regionaler Knotenpunkt mit der bestehenden Lavanttalbahn vorgesehen ist. Die Trasse endet bei km 75,630, wo sie in den Nachbarabschnitt „St. Andrä – Aich“ der Koralmbahn übergeht.
  2. Ziffer 2
    Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, HlG für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, HlG darstellt, ist in der beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Abteilung II/Sch2), bei den Ämtern der Steiermärkischen und Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Wettmannstätten, Groß St. Florian, Unterbergla, Frauental an der Laßnitz, Hollenegg, Deutschlandsberg, Schwanberg, Gressenberg, Garanas, Wielfresen, St. Georgen im Lavanttal, St. Andrä und St. Paul im Lavanttal aufliegenden Katasterlageplänen mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 bis Blatt 12, Plan Nr. KB.UV152.BTW.S.T02 bis KB.UV152.BTW.S.T09 sowie KB.UV222.PGK.S.T10 bis KB.UV222.PGK.S.T13 durch die rot strichlierten Streifen ausgewiesen.
  3. Ziffer 3
    Bei der Erlassung der Verordnung wurden die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitserklärung, Umweltverträglichkeitsgutachten, Stellungnahmen, Ergebnis der öffentlichen Erörterung) gemäß Paragraph 24 h, Absatz 3, UVP-G berücksichtigt.
    Die Umweltverträglichkeitserklärung und das Umweltverträglichkeitsgutachten sowie das Protokoll der öffentlichen Erörterung liegen bei den in Absatz 2 genannten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht auf. Eine Veröffentlichung der wesentlichen Entscheidungsgründe im Sinne des Paragraph 24 h, UVP-G erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Verlautbarung dieser Verordnung in einer Ausgabe der Wiener Zeitung, der Kleinen Zeitung und der Kronen-Zeitung und wird in den in Absatz 2, genannten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2025

Gesetzesnummer

20003935

Dokumentnummer

NOR40062292