Die wechselseitige Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Vertragsparteien erfolgt unter Beachtung erteilter Auflagen und nach Maßgabe folgender Grundsätze, welche gleichermaßen auf automationsunterstützt und nicht automationsunterstützt verarbeitete Daten Anwendung finden:
- Ziffer einsDie übermittelten Daten dürfen ohne Zustimmung der übermittelnden Behörden zu keinen anderen als den der Übermittlung zugrunde liegenden Zwecken verwendet werden;
- Ziffer 2Die übermittelnden Daten sind zu löschen beziehungsweise richtig zu stellen, sobald
- Litera asich die Unrichtigkeit der Daten ergibt, oder
- Litera bdie übermittelnde Behörde mitteilt, dass die übermittelnden Daten rechtswidrig ermittelt oder übermittelt worden sind, oder
- Litera cdie Daten nicht mehr zur Erfüllung der für die Übermittlung maßgeblichen behördlichen Aufgabe benötigt werden, es sei denn, dass eine ausdrückliche Ermächtigung besteht, die übermittelnden Daten zu anderen Zwecken zu verwenden.
- Ziffer 3Im Falle eines Ersuchens der zuständigen übermittelnden Behörde einer der Vertragsparteien ist durch die empfangende Behörde Auskunft über jegliche Verwendung der empfangenen Daten zu geben.