Neugründungs-Förderungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 180 aus 2004,
BG
Paragraph 5
31.12.2004
NeuFöG
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Wird die Betriebsinhabervoraussetzung im Sinne des Paragraph 2, Ziffer 2, nicht erfüllt oder wird der neugegründete Betrieb im Sinne des Paragraph 2, Ziffer 5, erweitert, so entfällt nachträglich (rückwirkend) der Eintritt der Wirkungen des Paragraph eins, Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, diesen Umstand allen vom Wegfall der Wirkungen betroffenen Behörden unverzüglich mitzuteilen.
19.04.2017
10005172
NOR40062133