Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von Einkünften im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer eins bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient.
Neugründungs-Förderungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 180 aus 2004,
BG
Paragraph 2
31.12.2004
NeuFöG
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Die Neugründung eines Betriebes liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
19.04.2017
10005172
NOR40062131