Kurztitel

Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1980, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 176 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 36 a

Inkrafttretensdatum

01.01.2005

Text

Übergang von Betrieben oder Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber

Paragraph 36 a,

  1. Absatz eins,Geht ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb oder Betriebsteil des Bundes auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.
  2. Absatz 2,Bei Betriebsübergang nach Absatz eins, sind Paragraph 3, Absatz 3 bis 6, Paragraphen 4 bis 6 und Paragraph 16, des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes-AVRAG, Bundesgesetzblatt Nr. 459 aus 1993,, anzuwenden.