Absatz eins,Die Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und die Bewerbung um Funktionen und Arbeitsplätze beim Bund stehen allen österreichischen Staatsbürgern (Inländern) offen.
Ausschreibungsgesetz 1989
BGBl.Nr. 85 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 176 aus 2004,
Paragraph eins
01.01.2005
31.12.2009
Abschnitt römisch eins
Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und um Funktionen und Arbeitsplätze