Absatz einsDie Bundesministerin für Gesundheit und Frauen/Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien unter Bedachtnahme auf die Anforderungen des europäischen Umfelds zu beobachten und ihre Auswirkungen im österreichischen Gesundheitswesen zu analysieren. Hiezu ist ein bundesweites und Sektoren übergreifendes Berichtswesen einzurichten, das auf der Basis standardisierter Vorgaben insbesondere Auskünfte über
- Ziffer einsdie Verfügbarkeit von technischer Infrastruktur einschließlich der Kommunikationsinfrastruktur,
- Ziffer 2die Art und den Umfang der eingesetzten gesundheitstelematischen Anwendungen und Verfahren,
- Ziffer 3die Art und das Volumen des elektronischen Gesundheitsdatenaustausches und
- Ziffer 4die ökonomischen Rahmenbedingungen der Gesundheitstelematik ermöglicht.
Die Art und der Umfang der damit verbundenen Erhebungen können auf Grund rollenspezifischer Besonderheiten mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad festgelegt werden.