Abkommen betreffend polizeilicher Zusammenarbeit (Südafrika)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 143 aus 2004,
Artikel 13
01.12.2004
Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht die Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus anderen internationalen Verträgen ergeben.