Absatz eins,Die Controllinggruppe besteht aus neun Mitgliedern, von denen
- Ziffer einsvier von der Trägerkonferenz,
- Ziffer 2je eines vom Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen,
- Ziffer 3eines vom Bundesminister für Finanzen und
- Ziffer 4je eines vom Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
zu entsenden sind. Die Mitglieder nach Ziffer 4, müssen Sachverständige auf dem Gebiet des Organisations-, Controlling- und Finanzwesens mit Erfahrung im Non-Profit-Bereich sein. Den Vorsitz in der Controllinggruppe führt der (die) aus ihrer Mitte zu wählende Vorsitzende, im Verhinderungsfall dessen (deren) Stellvertreter(in), der (die) auf dieselbe Weise zu wählen ist.