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2. VERWENDUNGSGRUPPE A 2
(Gehobener Dienst)
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
2.1. Eine in den Z 2.2 bis 2.10 angeführte oder gemäß § 137 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Z 2.11 bis 2.24 vorgeschriebenen Erfordernisse. 2.1. Eine in den Ziffer 2 Punkt 2 bis 2 Punkt 10 angeführte oder gemäß Paragraph 137, der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Ziffer 2 Punkt 11 bis 2 Punkt 24 vorgeschriebenen Erfordernisse.
Richtverwendungen
2.2. Verwendungen der Funktionsgruppe 8 sind:
2.2.1 der Expertenprüfer im Gehobenen Dienst im Rechnungshof,
2.2.2. der Leiter einer bedeutenden Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit besonders komplexen Aufgaben
im Bundeskanzleramt wie
der Buchhaltung,
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie der Buchhaltung,
im Bundesministerium für Finanzen wie
der Buchhaltung,
im Bundesministerium für Landesverteidigung wie der Buchhaltung,
im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie der Buchhaltung,
2.2.3. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit besonders komplexen Aufgaben des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie
des Generalkonsulates Hamburg,
2.2.4. der Leiter einer bedeutenden Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit besonders komplexen Aufgaben des Bundesministeriums für Finanzen wie der Hauptabteilung „Datenaufbereitung” der Österreichischen Postsparkasse.
2.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:
2.3.1. der Prüfer im Gehobenen Dienst im Rechnungshof,
2.3.2. der Leiter einer Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit komplexen Aufgaben
im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie des Referates VI/1a (Individuelle Dienstrechtsangelegenheiten),
im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Buchhaltung,
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie des Referates VI/3a (Haushaltsangelegenheiten und Beschaffungswesen der Sektion und der Arbeitsinspektorate),
im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie des Sekretariates der Flugunfallkommission,
2.3.3. der Referent in einer Zentralstelle mit der Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Angelegenheiten gemäß § 10 Abs. 4 des Bundesministeriengesetzes mit komplexen und besonders verantwortungsvollen Aufgaben, 2.3.3. der Referent in einer Zentralstelle mit der Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Angelegenheiten gemäß Paragraph 10, Absatz 4, des Bundesministeriengesetzes mit komplexen und besonders verantwortungsvollen Aufgaben,
2.3.4. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit komplexen Aufgaben,
2.3.5. der Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit komplexen Aufgaben
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Verwaltung an der Österreichischen Mission bei der Europäischen Union in Brüssel,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Hauptabteilung „Sparverkehr” der Österreichischen Postsparkasse,
des Bundesministeriums für Inneres wie des Zentralmeldeamtes der Bundespolizeidirektion Wien,
des Bundesministeriums für Justiz wie
der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichtes Graz,
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Dekanatsdirektion der Grund- und Integrativwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien,
diesen Richtverwendungen sind die Inspizierenden der Zollämter gleichzuhalten.
2.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:
2.4.1. der Leiter einer Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit unterschiedlichen Aufgaben wie
im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie des Referates V/6a (Finanzielle Planung für kulturelle Aktivitäten),
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie des Referates II/9a (Angelegenheiten der Koordination und Organisation der Sozialversicherungsträger),
im Bundesministerium für Finanzen wie
der Amtswirtschaftsstelle,
im Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
des Referates II/B/9b (Angelegenheiten der Ärzteförderung), des Referates III/9a (Haushaltsangelegenheiten der Sektion III),des Referates II/B/9b (Angelegenheiten der Ärzteförderung), des Referates III/9a (Haushaltsangelegenheiten der Sektion römisch drei),
im Bundesministerium für Inneres wie
des Büros für Auswanderung und Statistik der Abteilung III/15 (Angelegenheiten der Integration und der Auswanderung von Asylwerbern),
im Bundesministerium für Landesverteidigung wie des Hauptreferates für Nebengebühren in der Abteilung II/1 (Personalabteilung A),
im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wie des Referates Präs. B/4a (Haushaltsreferat),
im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wie des Referates I/D/8a (Finanz und Budgetangelegenheiten der Sektionen I, II, V),im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wie des Referates I/D/8a (Finanz und Budgetangelegenheiten der Sektionen römisch eins, römisch zwei, römisch fünf),
im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie des Referates Präs. 2b (Erstellung des Teilheftes usw.),
im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie des Referates Pr. 11 (Stellenplanangelegenheiten der Zentralstelle usw.),
2.4.2. der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit unterschiedlichen Aufgaben wie
im Bundeskanzleramt wie
der Buchhaltung, sofern damit die Leitung einer Prüfungs- oder Verrechnungsstelle verbunden ist,
im Bundesministerium für Finanzen wie
der Buchhaltung, sofern damit die Leitung einer Prüfungs oder Verrechnungsstelle verbunden ist,
2.4.3. der Referent in einer Zentralstelle mit komplexen Aufgaben,
2.4.4. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit unterschiedlichen Aufgaben wie
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Bundesmobilienverwaltung,
des Beschußamtes Wien,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Arbeitsamtes „Bekleidung, Druck, Papier”,
des Arbeitsamtes Vöcklabruck,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
des Zollamtes Arnoldstein,
2.4.5. der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit unterschiedlichen Aufgaben wie des Bundesministeriums für Finanzen wie des Finanzamtes Zwettl,
2.4.6. der Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit unterschiedlichen Aufgaben wie
des Bundeskanzleramtes wie
des Hauptreferates „Personalangelegenheiten” der Präsidialabteilung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes, des Hauptreferates „Pressedienst” der Präsidialabteilung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Paris oder Ottawa,
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Abteilung 205 (Raumordnungsplanung und Liegenschaftsbewirtschaftung) der Bundesbaudirektion Wien, der Verwaltungsabteilung der Bundesgebäudeverwaltung II Linz-Salzburg,des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Abteilung 205 (Raumordnungsplanung und Liegenschaftsbewirtschaftung) der Bundesbaudirektion Wien, der Verwaltungsabteilung der Bundesgebäudeverwaltung römisch zwei Linz-Salzburg,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der Abteilung Präs. C des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
einer Gruppe der Veranlagungsabteilung des Finanzamtes Innsbruck einer Gruppe einer Betriebsprüfungsabteilung eines Finanzamtes, der Gruppe I des Zollamtes Wien,einer Gruppe der Veranlagungsabteilung des Finanzamtes Innsbruck einer Gruppe einer Betriebsprüfungsabteilung eines Finanzamtes, der Gruppe römisch eins des Zollamtes Wien,
der Gruppe I des Zollamtes Feldkirch (und 2. Vertreter des Dienststellenleiters),der Gruppe römisch eins des Zollamtes Feldkirch (und 2. Vertreter des Dienststellenleiters),
der Kasse des Zollamtes Wien,
der Hauptabteilung „Belegeverarbeitung” der Österreichischen Postsparkasse,
des Bundesministeriums für Inneres wie
des Paßamtes der Bundespolizeidirektion Wien,
des Referates 3 (Beschaffungswesen) des Büros für ökonomische Angelegenheiten der Bundespolizeidirektion Wien, des Wirtschaftsverwaltungsdienstes der Bundespolizeidirektion Graz,
des Bundesministeriums für Justiz wie
der Einbringungsstelle und Verwahrungsabteilung des Oberlandesgerichtes Wien oder Innsbruck
des Bundesministeriums für Landesverteidigung wie des Hauptreferates für Einkauf im Heeres-Materialamt,
des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie der mobilen Prüfung bei der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge,
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Dekanatsdirektion der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz,
der Dekanatsdirektion der Technisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Wien,
2.4.7. der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit unterschiedlichen Aufgaben,
2.4.8. der Referent in einer nachgeordneten Dienststelle mit komplexen Aufgaben wie
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Kanzler der Österreichischen Botschaft in Paris,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Inspizierende eines Steuerlandesinspektorates einer Finanzlandesdirektion,
der Referent mit besonderen Aufgaben in einer Fach- und Rechtsmittelabteilung einer Finanzlandesdirektion, der Hauptlehrer in der Bundeszoll- und Zollwachschule,
des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie wie der Referent für Abfalltechnik im Umweltbundesamt,
des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Personalsachbearbeiter im Landesschulrat für Steiermark für Bedienstete des Landesschulrates, des Pädagogischen Institutes des Bundes und Beamte des Schulaufsichtsdienstes.
2.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:
2.5.1. der Leiter einer Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit verwandten Aufgaben wie
im Bundeskanzleramt wie
des Referates VI/6a (Finanzielle Abwicklung der Entwicklungszusammenarbeit-Programme und Projekte),
im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie des Referates V/4b (Filmangelegenheiten),
im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wie des Referates II/A/2a (Behandlung von Anträgen nach dem Außenhandelsgesetz),
im Bundesministerium für Finanzen wie
der Verrechnungsstelle 3 der Buchhaltung,
im Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
des Referates I/A/4b (Trainerangelegenheiten usw.),
im Bundesministerium für Inneres wie
des Referates 1/4a (Bürgerdienst und Auskunftsstelle),
im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wie des Referates V/A/1b (Koordination der forstlichen Informations- und Publikationstätigkeit usw.),
im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wie des Referates III/9a (Vergleichende Beobachtung der Mutterschutz- und Karenzregelungen der Länder usw.), des Referates IV/A/4a Jugendinformation usw.), der Buchhaltung,
im Bundesministerium für Landesverteidigung wie des Referates I/3a (Zentrale Auskunfts- und Bürgerservicestelle),
im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie des Referates II/15a (Angelegenheiten der Lehrerfort- und Weiterbildung für Lehrer an Berufsschulen und im Bereich der Osteuropakontakte),
im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wie des Referates Pr. 1a (Personalangelegenheiten usw.),
2.5.2. der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit verwandten Aufgaben wie
im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft der Buchhaltung, wenn damit die Leitung einer Prüf- oder Verrechnungsstelle verbunden ist,
2.5.3. der Referent in einer Zentralstelle mit unterschiedlichen Aufgaben wie
im Bundesministerium für Landesverteidigung wie der Referatsleiter für konkrete Personalangelegenheiten in der Abteilung II/2 (Personalabteilung B),
2.5.4. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit verwandten Aufgaben wie
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie des Eichamtes Innsbruck,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Arbeitsamtes Leoben,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
des Zollamtes Lustenau,
des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
des Bundessportheimes Faaker See,
des Bundesministeriums für Justiz wie
der Geschäftsstelle für Bewährungshilfe Salzburg,
2.5.5. der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit verwandten Aufgaben wie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Bundesgärten, sofern damit die Leitung einer Gartenverwaltung verbunden ist,
2.5.6. der Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit verwandten Aufgaben wie
des Bundeskanzleramtes wie
des Hauptreferates „Erwerbstätigkeit” der Abteilung 5 des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
der Verwaltung der Verwaltungsakademie des Bundes,
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Abteilung 201 (Umwelt und Energie) der Bundesbaudirektion Wien
des Referates 23 (Punktkartei der Triangulierungspunkte) der Abteilung K 2 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, des Geschäftsbereiches 003 des Vermessungsamtes Linz des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der Buchhaltung des Landesinvalidenamtes für Steiermark,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
einer Lohnsteuer- und Beihilfenstelle eines Finanzamtes, der Bewertungsstelle des Finanzamtes Innsbruck, der Finanzkasse des Finanzamtes Innsbruck
der Abteilung „Privatkonten 1” der Österreichischen
Postsparkasse,
der Gruppe II dem Zollamtes Wien,der Gruppe römisch zwei dem Zollamtes Wien,
des Bundesministeriums für Inneres wie
des Wirtschaftsverwaltungsdienstes der Bundespolizeidirektion Salzburg,
des Bundesministeriums für Justiz wie
der Geschäftsstelle bei Bezirksgerichten mit
30 bis 49 nichtrichterlichen Bediensteten,
des Sozialen Dienstes der Justizanstalt Wien Josefstadt,
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Gartenverwaltung Innsbruck,
des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie
eines mobilen Labors bei der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge,
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Abteilung „Gebäude und Technik” an der Universität Linz, der Dekanatsdirektion der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg,
der Verwaltung des Kunsthistorischen Museums
2.5.7. der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit verwandten Aufgaben,
2.5.8. der Referent in einer nachgeordneten Dienststelle mit unterschiedlichen Aufgaben wie
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Kanzler der Österreichischen Botschaft in Ottawa oder Nairobi,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Referent mit besonderen Aufgaben in einer Präsidial- und Personalabteilung einer Finanzlandesdirektion, der Referent für Integrationsangelegenheiten in einer Zollabteilung einer Finanzlandesdirektion,
der Zollkassenlustrator,
der Referent in der Technischen Untersuchungsanstalt der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, sofern damit die Leitung einer Gruppe verbunden ist.
2.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:
2.6.1. der Leiter einer Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit überwiegend gleichartigen Aufgaben wie
im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wie des Referates VI/6d (Depeschenadministration),
im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wie des Referates I/5a (Angelegenheiten der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in bezug auf die Europäische wirtschaftliche Integration usw.),
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie des Referates II/10b (Haushaltsangelegenheiten der Sektion, Durchführung),
des Referates VI/3b (Heimarbeit),
im Bundesministerium für Finanzen wie
der Verrechnungsstelle „Wertpapiere-Mengenverrechnung” der Buchhaltung,
im Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
des Referates III/A/4a (Finanzielle, administrative und ökonomische Angelegenheiten der Bundesanstalten),
im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wie des Referates VI/B/7a (Verwaltungsmäßige Unterstützung der Bundeskellereiinspektion),
im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie des Referates V/C/10b (Angelegenheiten der Bundesschullandheime usw.),
im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wie des Referates I/A/1b (Aufsicht über teilrechtsfähige Universitätseinrichtungen),
2.6.2. der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit überwiegend gleichartigen Aufgaben wie
im Bundesministerium für Finanzen wie
der Amtsbibliothek,
im Bundesministerium für Unterricht und Kunst wie der Amtsbibliothek,
2.6.3. der Referent in einer Zentralstelle mit verwandten Aufgaben,
2.6.4. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit überwiegend gleichartigen Aufgaben wie
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Arbeitsamtes Eisenstadt,
des Arbeitsamtes Hollabrunn,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
des Zollamtes Wullowitz,
des Bundesministeriums für Gesundheit„
Sport und Konsumentenschutz wie
der Dienststelle „Haus des Sports”,
des Bundesministeriums für Justiz wie
der Bewährungshilfe Leoben,
des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie des Bundesschullandheimes Saalbach,
2.6.5. der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit überwiegend gleichartigen Aufgaben wie des Bundesministeriums für Finanzen wie einer Gruppe im Erhebungsdienst einer Großbetriebsprüfung,
des Zollamtes Arnoldstein,
2.6.6. der Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit überwiegend gleichartigen Aufgaben wie
des Bundeskanzleramtes wie
des Archivs „2. Weltkrieg” des Österreichischen Staatsarchivs, des Hauptreferates „Amtswirtschaftsstelle” der Präsidialabteilung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
des Referates „Schulen” der Abteilung 1 des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Gebäudeverwaltung Linz der Bundesgebäudeverwaltung II Linz-Salzburg,des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Gebäudeverwaltung Linz der Bundesgebäudeverwaltung römisch zwei Linz-Salzburg,
des Referates 01 (Auswertung der Bodenschätzungsergebnisse) der Abteilung K6 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen des Geschäftsbereiches 002 des Eichamtes Graz
des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, des Geschäftsbereiches 003 des Vermessungsamtes Salzburg des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der Buchhaltung des Landesinvalidenamtes für Vorarlberg,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
einer Zentralstelle für Lohnsteuerstatistik der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Finanzkasse der Finanzämter Weiz oder Zwettl, der KFZ-Steuerstelle des Finanzamtes Innsbruck, der Gruppe II des Zollamtes Linz,einer Zentralstelle für Lohnsteuerstatistik der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Finanzkasse der Finanzämter Weiz oder Zwettl, der KFZ-Steuerstelle des Finanzamtes Innsbruck, der Gruppe römisch zwei des Zollamtes Linz,
der Abteilung Organisation (Vertreter des Gruppenleiters Organisation) des Zollamtes Wien,
der Kasse des Zollamtes Linz,
der Abteilung „Auslandszahlungen” der Österreichischen
Postsparkasse,
des Bundesministeriums für Inneres wie
des Fundamtes der Bundespolizeidirektion Wien,
des Bundesministeriums für Justiz wie
des Sozialen Dienstes der Justizanstalt Linz,
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Gartenverwaltung Schönbrunn,
des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie des Referates „Verwaltungspersonal an Bundesschulen” im Stadtschulrat für Wien,
der Verwaltung des Technologischen Gewerbemuseums, der Abteilung „Kartenvertrieb, Abonnementbüro und Bestellbüro” der Bundestheater,
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Bibliothek des Naturhistorischen Museums der Dekanatsdirektion der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck,
des Veranstaltungsreferates an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst Wien,
der Verwaltung der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,
2.6.7. der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit überwiegend gleichartigen Aufgaben wie
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Nairobi,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der Abteilung Präs. C des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
2.6.8. der Referent in einer nachgeordneten Dienststelle mit verwandten Aufgaben wie
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wie der Kanzler, wenn dieser Arbeitsplatz keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Referent in der Technischen Untersuchungsanstalt der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der Referent der Geschäftsabteilung „Liegenschafts- und Wirtschaftsverwaltung” einer Finanzlandesdirektion,
des Bundesministeriums für Justiz wie der Rechtspfleger, wenn er gleichzeitig Vorsteher der Geschäftsstelle eines Gerichtes ist, der Rechtspfleger, der ausschließlich als solcher tätig ist,
des Bundesministeriums für Landesverteidigung wie der Referent im Materialstab „Luft” im Amt für Wehrtechnik,
des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie wie der Spezialist für GC-Netzwerke im Umweltbundesamt.
2.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:
2.7.1. der Leiter einer Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit gleichartigen Aufgaben wie
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie des Referates III/B/10a (Angelegenheiten der Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an Gemeinden zur Förderung und Pflege des Fremdenverkehrs gemäß FAG 1979),
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der „Bundesbesoldung” der Buchhaltung,
des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie des Referates 1/2 d (Nostrifikationen usw.),
2.7.2. der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit gleichartigen
Aufgaben,
2.7.3. der Referent in einer Zentralstelle mit überwiegend gleichartigen Aufgaben wie
der Referent in einer Buchhaltung, der überwiegend mit Aufgaben betraut ist, für deren Erfüllung umfassende Kenntnisse der haushaltsrechtlichen und buchhalterischen Vorschriften erforderlich sind; solche Aufgaben sind zB die selbständige und komplexe Nachprüfung gemäß § 92 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, oder die Führung der Buchhaltungsgeschäfte für einen oder mehrere Rechtsträger einschließlich der Erstellung der Bestands- und Erfolgsrechnungen,der Referent in einer Buchhaltung, der überwiegend mit Aufgaben betraut ist, für deren Erfüllung umfassende Kenntnisse der haushaltsrechtlichen und buchhalterischen Vorschriften erforderlich sind; solche Aufgaben sind zB die selbständige und komplexe Nachprüfung gemäß Paragraph 92, des Bundeshaushaltsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, oder die Führung der Buchhaltungsgeschäfte für einen oder mehrere Rechtsträger einschließlich der Erstellung der Bestands- und Erfolgsrechnungen,
2.7.4. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben wie
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie des Eichamtes Leoben,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie des Arbeitsamtes Feldkirchen,
des Arbeitsamtes Tamsweg,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Zollämter Steinpaß und Marchegg,
des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
des Bundessportheimes Obergurgl,
2.7.5. der stellvertretende Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben wie des Bundesministeriums für Finanzen wie
des Zollamtes Villach (zugleich Abteilungsleiter),
2.7.6. der Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben wie
des Bundeskanzleramtes wie
des Hauptreferates „Mängelbehebungsverfahren” im Datenverarbeitungsregister des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
des Referates „Statistisches Handbuch für die Republik Österreich” in der Präsidialabteilung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Verwaltungsabteilung der Burghauptmannschaft in Wien, der Gebäudeverwaltung Eisenstadt,
des Labors 022 (Zulassung von Elektrizitätszählern) der Abteilung E3 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, des Labors 002 (Meßgeräte für Druck- und Gasmengen) der Abteilung E4 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, der Technischen Amtsstelle 012 (Maßstabsumbildung der Katastralmappe) der Abteilung K4 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
des Geschäftsbereiches 003 des Vermessungsamtes Zell/See des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der Geschäftsstelle der Heimarbeitskommissionen in Wien,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Veranlagungs- oder Bemessungsleitstelle des Finanzamtes Innsbruck,
der Rechnungsabteilung des Zollamtes Wien,
der Kasse des Zollamtes Innsbruck,
der Abteilung „Kundendatenbank” der Österreichischen
Postsparkasse,
des Bundesministeriums für Inneres wie
des Fremdenpolizeilichen Büros der Bundespolizeidirektion Klagenfurt,
des Paßamtes der Bundespolizeidirektion Graz,
des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion St. Pölten,
des Bundesministeriums für Justiz wie
des Sozialen Dienstes der Justizanstalt Feldkirch, der Außenstelle Hessenplatz der Geschäftsstelle für Bewährungshilfe Linz,
des Bundesministeriums für Landesverteidigung wie des Referates für Abnahme im Heeres-Materialamt,
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Verwaltungsstelle der Höheren Bundeslehranstalt Francisco-Josephinum (Verwaltungsführer),
des Referates „Mittelprüfung” der Bundesanstalt für Pflanzenschutz,
des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie des Referates „Dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten der Landeslehrer” im Landesschulrat für Burgenland, der Studienbibliothek der Pädagogischen Akademie des Bundes in Oberösterreich,
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Dekanatsdirektion der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Graz,
des Fortsetzungskataloges der Universitätsbibliothek Wien,
der Titelaufnahme der Universitätsbibliothek Innsbruck,
2.7.7. der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben wie
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der Buchhaltung des Landesinvalidenamtes für Vorarlberg,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
einer Gruppe einer Betriebsprüfungsabteilung der Finanzämter Kufstein oder Weiz,
2.7.8. der Referent in einer nachgeordneten Dienststelle mit überwiegend gleichartigen Aufgaben wie
des Bundeskanzleramtes wie
der Referent im Finanzarchiv des Österreichischen Staatsarchivs,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der selbständige Arbeitsinspektor in einem Arbeitsinspektorat,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Rechnungsführer der Finanzkasse der Finanzämter Innsbruck oder Kufstein,
des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz wie
der Chemiker mit instrumentell-analytischen Aufgaben (zB GC-, HPLC-, DC-Analysen) in der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und Forschung,
des Bundesministeriums für Justiz wie
der Rechtspfleger, wenn er keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann,
des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie wie der Techniker für GC-MS-Analysen im Umweltbundesamt,
des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Referent für die Einrichtung der Bundesschulgebäude im Landesschulrat für Steiermark,
des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wie
der Kfz-Sachverständige bei der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge,
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Rechnungs- und Verwaltungsführer beim Landeskonservator für Oberösterreich,
der Referent in einer Buchhaltung, der überwiegend mit Aufgaben gemäß Z 2.7.3. betraut ist.der Referent in einer Buchhaltung, der überwiegend mit Aufgaben gemäß Ziffer 2 Punkt 7 Punkt 3, betraut ist.
2.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:
2.8.1. der Leiter einer Organisationseinheit in einer Zentralstelle mit gleichartigen Aufgaben und engen Vorgaben,
2.8.2.der Referent in einer Zentralstelle mit gleichartigen
Aufgaben wie
der Referent in einer Amtswirtschaftsstelle,
der Referent in einer Buchhaltung, der überwiegend mit Aufgaben betraut ist, für die vertiefte Kenntnisse der haushaltsrechtlichen und buchhalterischen Vorschriften sowie breites Wissen über die für das Ressort anzuwendenden oder ein umfassendes Wissen über bestimmte Rechtsvorschriften erforderlich sind; solche Aufgaben sind zB komplexe Kontierungsprüfungen, die Bearbeitung von Drittschuldnerangelegenheiten oder von Sicherstellungen wie Bankgarantien, die Vorbereitung der Jahresabschlußrechnung oder die selbständige Nachprüfung gemäß § 92 des Bundeshaushaltsgesetzes,der Referent in einer Buchhaltung, der überwiegend mit Aufgaben betraut ist, für die vertiefte Kenntnisse der haushaltsrechtlichen und buchhalterischen Vorschriften sowie breites Wissen über die für das Ressort anzuwendenden oder ein umfassendes Wissen über bestimmte Rechtsvorschriften erforderlich sind; solche Aufgaben sind zB komplexe Kontierungsprüfungen, die Bearbeitung von Drittschuldnerangelegenheiten oder von Sicherstellungen wie Bankgarantien, die Vorbereitung der Jahresabschlußrechnung oder die selbständige Nachprüfung gemäß Paragraph 92, des Bundeshaushaltsgesetzes,
2.8.3. der Leiter einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben und engen Vorgaben wie
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Dekanatsdirektion der Katholisch-theologischen Fakultät der Universität Wien,
der Personalabteilung der Akademie der bildenden Künste in Wien,
2.8.4. der Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben und engen Vorgaben wie
des Bundeskanzleramtes wie
des Referates „Zivilluftfahrt” der Abteilung 4 des Österreichischen Statistischen Zentralamtes,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Abteilung „Datenaufbereitung 1” der Österreichischen Postsparkasse,
des Bundesministeriums für Inneres wie
des Fremdenpolizeilichen Büros der Bundespolizeidirektion Wr. Neustadt,
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Verwaltungsstelle der Höheren Bundeslehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe Sitzenberg (Verwaltungsführer), der Versuchsstelle Neusiedl der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau
des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Blindendruckerei, Blindenbibliothek und des Lehrmittelverlages des Bundes-Blindenerziehungsinstitutes,
2.8.5. der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben und engen Vorgaben wie des Bundesministeriums für Inneres wie des Fundamtes der Bundespolizeidirektion Wien,
2.8.6. der Referent in einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben wie
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wie der Referent für Markenangelegenheiten des Österreichischen Patentamtes,
der Referent der Berghauptmannschaft Leoben,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der Referent eines Arbeitsamtes mit der Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Angelegenheiten,
des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Betriebsprüfer eines Finanzamtes,
der Referent für Analyse und Wertpapiermarketing der Österreichischen Postsparkasse,
des Bundesministeriums für Inneres wie
der Strafvollzugsreferent beim Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt der Bundespolizeidirektion Wien,
des Bundesministeriums für Justiz wie
der Referent der Einbringungsstelle und Verwahrungsabteilung eines Oberlandesgerichtes,
der Sozialarbeiter in den Justizanstalten und in der Bewährungshilfe,
des Bundesministeriums für Landesverteidigung wie der Referatsleiter für Bau- und Liegenschaftsverwaltung im Militärkommando Niederösterreich
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Leitende Oberbereiter der Spanischen Reitschule,
des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie wie der Techniker für Routineanalysen des Umweltbundesamtes,
des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Referent für Sachaufwands-, Wirtschafts- und Budgetangelegenheiten im Landesschulrat für Salzburg,
der Referent in einer Buchhaltung, der überwiegend mit Aufgaben gemäß Z 2.8.2 betraut ist,der Referent in einer Buchhaltung, der überwiegend mit Aufgaben gemäß Ziffer 2 Punkt 8 Punkt 2, betraut ist,
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Technische Assistent am Institut für Experimentalphysik der Universität Linz.
2.9. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:
2.9.1. der Referent in einer Zentralstelle mit gleichartigen Aufgaben und engen Vorgaben wie der Referent in einer Buchhaltung, der überwiegend mit Aufgaben betraut ist, für die die Kenntnis der haushaltsrechtlichen und buchhalterischen Vorschriften sowie ein breites Wissen über die für das Ressort anzuwendenden oder ein vertieftes Wissen über bestimmte Rechtsvorschriften erforderlich ist; solche Aufgaben sind zB Kontierungsprüfungen, komplexe Kontierungen, die Prüfung von Kassen- und Zahlstellenabrechnungen, die Erstellung von Ersatzaufträgen oder die Führung von Nebenverrechnungskreisen (zB für Beteiligungen, Haftungen oder Finanzschulden),
2.9.2. der Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle, wenn dieser Arbeitsplatz wegen seiner Größe und Bedeutung keiner höheren Funktionsgruppe zugeordnet werden kann, wie
des Bundesministeriums für Inneres wie
des Referates „PKW-Zulassung” beim Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien,
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Graphik- und Gewässergütekartei der Bundesanstalt für Wassergüte,
der Verwaltungsstelle der Bundesversuchswirtschaft Fuchsenbigl (Verwaltungsführer),
des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Abteilung „Solisten und szenischer Dienst/Musiktheater” der Bundestheater,
des Referates B/I/3 des Landesschulrates für Tirol,
2.9.3.der stellvertretende Leiter einer Organisationseinheit in einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben und besonders engen Vorgaben wie
des Bundesministeriums für Inneres wie
der Polizeiabteilung der Staatsanwaltschaft der Bundespolizeidirektion Wien,
des Bundesministeriums für Landesverteidigung wie der Betriebsüberwachungszentrale in der Fliegerwerft Aigen,
2.9.4. der Referent in einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben und engen Vorgaben wie
des Bundesministeriums für Finanzen wie
der Revisor in der Stabsabteilung „Revision” der Österreichischen Postsparkasse,
des Bundesministeriums für Inneres wie
der Strafvollzugsreferent des Bezirkspolizeikommissariates Simmering der Bundespolizeidirektion Wien,
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wie der Versuchstechniker der Forstlichen Bundesversuchsanstalt, der Lektor der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft,
des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wie der Referent für Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung im Landesschulrat für Burgenland,
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Rechnungsführer der Österreichischen Nationalbibliothek,
der Referent in einer Buchhaltung der überwiegend mit Aufgaben gemäß Z 2.9.1 betraut ist.der Referent in einer Buchhaltung der überwiegend mit Aufgaben gemäß Ziffer 2 Punkt 9 Punkt eins, betraut ist.
2.10. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB: der Referent in einer nachgeordneten Dienststelle mit gleichartigen Aufgaben und besonders engen Vorgaben wie
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie der Referent eines Arbeitsamtes,
der Referent eines Landesinvalidenamtes,
des Bundesministeriums für Landesverteidigung wie der Arbeitssteuerer in der technischen Abteilung der Heereszeuganstalt Wien,
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wie der Institutsreferent an, Botanischen Institut der Universität Wien.
Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung
2.11. (1) Die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung an einer höheren Schule. Als Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung gilt auch das Diplom einer Akademie für Sozialarbeit. Die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung wird durch eine abgeschlossene Universitätsausbildung ersetzt, wenn mit dieser auch das Ernennungserfordernis für die Verwendungsgruppe A 1 oder für eine der Verwendungsgruppe A 1 gleichwertige Verwendungs- oder Besoldungsgruppe erfüllt wird.
(2)Absatz 2,Das Erfordernis des Abs. 1 wird durch den Abschluß der für einen Fachhochschul-Studiengang vorgeschriebenen Studien und Prüfungen im Sinne des § 5 des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge, BGBl. Nr. 340/1993, ersetzt.Das Erfordernis des Absatz eins, wird durch den Abschluß der für einen Fachhochschul-Studiengang vorgeschriebenen Studien und Prüfungen im Sinne des Paragraph 5, des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge, Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1993,, ersetzt.
Lehrabschluß, Fachakademie und Studienberechtigungsprüfung
2.12. Das Erfordernis der Z 2.11 wird durch die gemeinsame Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen ersetzt: 2.12. Das Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, wird durch die gemeinsame Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen ersetzt:
Lehrabschluß nach dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969,Lehrabschluß nach dem Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,,
erfolgreicher Abschluß einer mindestens zweijährigen Ausbildung an einer Fachakademie, die bei einer Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt wird, und
erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung nach dem Studienberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 92/1985.erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung nach dem Studienberechtigungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 92 aus 1985,.
Beamten-Aufstiegsprüfung
2.13. (1) Das Erfordernis der Z 2.11 wird durch die erfolgreiche Ablegung der Beamten-Aufstiegsprüfung ersetzt, wenn der Beamte außerdem nach der Vollendung des 18. Lebensjahres acht Jahre im Dienst einer inländischen Gebietskörperschaft zurückgelegt hat. 2.13. (1) Das Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, wird durch die erfolgreiche Ablegung der Beamten-Aufstiegsprüfung ersetzt, wenn der Beamte außerdem nach der Vollendung des 18. Lebensjahres acht Jahre im Dienst einer inländischen Gebietskörperschaft zurückgelegt hat.
(2)Absatz 2,Die Beamten-Aufstiegsprüfung hat folgende Fächer zu umfassen:
Pflichtfächer (im vollen Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums)
Geschichte und Sozialkunde und
Geographie und Wirtschaftskunde und
nach Wahl des Kandidaten zwei der folgenden Fächer im Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums bis zur 6. Klasse einschließlich, davon jedenfalls eines der in sublit. aa bis cc angeführten Fächer:nach Wahl des Kandidaten zwei der folgenden Fächer im Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums bis zur 6. Klasse einschließlich, davon jedenfalls eines der in Sub-Litera, a, a bis c, c angeführten Fächer:
eine weitere Fremdsprache,
Biologie und Umweltkunde.
(3)Absatz 3,Die geforderten Kenntnisse sind durch staatsgültige Zeugnisse auf Grund schulrechtlicher Vorschriften nachzuweisen. Wenn diese Zeugnisse auf Grund von Externistenprüfungen erworben wurden, sind sie nur dann für die Beamten-Aufstiegsprüfung anzuerkennen, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache (weitere Fremdsprache) eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt wurden.
Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen
Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung
2.14. Im Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung wird das Erfordernis der Z 2.11 durch eine sechsjährige Tätigkeit im Fachdienst der Arbeitsmarktverwaltung ersetzt. Drei Jahre dieser Verwendung müssen probeweise im Gehobenen Dienst der Arbeitsmarktverwaltung zurückgelegt worden sein. 2.14. Im Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung wird das Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, durch eine sechsjährige Tätigkeit im Fachdienst der Arbeitsmarktverwaltung ersetzt. Drei Jahre dieser Verwendung müssen probeweise im Gehobenen Dienst der Arbeitsmarktverwaltung zurückgelegt worden sein.
Arbeitsinspektionsdienst
2.15. (1) Im Arbeitsinspektionsdienst und im bergbehördlichen Inspektionsdienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine zweijährige Praxis in einem Betrieb, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, sofern nicht eine höhere technische Lehranstalt absolviert wurde. 2.15. (1) Im Arbeitsinspektionsdienst und im bergbehördlichen Inspektionsdienst zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, eine zweijährige Praxis in einem Betrieb, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, sofern nicht eine höhere technische Lehranstalt absolviert wurde.
(2)Absatz 2,Sämtliche Erfordernisse werden ersetzt durch eine Zeit von acht Jahren qualifizierter Praxis in einem Betrieb, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder im Arbeitsinspektionsdienst (bergbehördlichen Inspektionsdienst) in einer Tätigkeit des Fachdienstes, in all diesen Fällen aber nur, wenn die für die Definitivstellung im Arbeitsinspektionsdienst (bergbehördlichen Inspektionsdienst) vorgesehene Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 erfolgreich abgeschlossen wurde.
Dienst in Archiven, Museen, Sammlungen und wissenschaftlichen
Anstalten
2.16. (1) Beamte in Archiven, Museen, Sammlungen und wissenschaftlichen Anstalten haben bei der Anwendung der Z 2.13 den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse einer Fremdsprache durch den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in der lateinischen Sprache zu erbringen. 2.16. (1) Beamte in Archiven, Museen, Sammlungen und wissenschaftlichen Anstalten haben bei der Anwendung der Ziffer 2 Punkt 13, den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse einer Fremdsprache durch den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in der lateinischen Sprache zu erbringen.
(2)Absatz 2,Abs. 1 gilt nicht für Beamte an Anstalten technischer Richtung und an Untersuchungsanstalten der Bundesstaatlichen Sanitätsverwaltung, für technische Restauratoren und für technische Präparatoren.Absatz eins, gilt nicht für Beamte an Anstalten technischer Richtung und an Untersuchungsanstalten der Bundesstaatlichen Sanitätsverwaltung, für technische Restauratoren und für technische Präparatoren.
Graveure
2.17. Graveure haben an Stelle des Erfordernisses der Z 2.11 die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Graveurkunst und eine Dienstzeit von acht Jahren beim Hauptmünzamt zu erbringen. 2.17. Graveure haben an Stelle des Erfordernisses der Ziffer 2 Punkt 11, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Graveurkunst und eine Dienstzeit von acht Jahren beim Hauptmünzamt zu erbringen.
Kellereiinspektoren
2.18. Kellereiinspektoren haben zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine fünfjährige einschlägige Praxis nachzuweisen. 2.18. Kellereiinspektoren haben zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, eine fünfjährige einschlägige Praxis nachzuweisen.
Landwirtschaftlicher Dienst
2.19. Im landwirtschaftlichen Dienst (ausgenommen Kellereiinspektoren) ist zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine zweijährige einschlägige Praxis nachzuweisen. 2.19. Im landwirtschaftlichen Dienst (ausgenommen Kellereiinspektoren) ist zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, eine zweijährige einschlägige Praxis nachzuweisen.
Rechnungsdienst
2.20. Arbeitsplätze mit Aufgaben, die über überwiegend gleichartige und periodisch wiederkehrende Aufgaben des Rechnungsdienstes hinausgehen, sind der Verwendungsgruppe A 2 zugeordnet und erfordern breite Kenntnisse der haushaltsrechtlichen, buchhalterischen und buchhaltungsrelevanten Rechtsvorschriften.
Reitendes Personal der Spanischen Reitschule
2.21. Im gehobenen Dienst des reitenden Personals der Spanischen Reitschule an Stelle des Erfordernisses der Z 2.11 die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausbildung von Pferden in der „Hohen Schule” und eine nach Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegte Dienstzeit von acht Jahren beim reitenden Personal der Spanischen Reitschule. 2.21. Im gehobenen Dienst des reitenden Personals der Spanischen Reitschule an Stelle des Erfordernisses der Ziffer 2 Punkt 11, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausbildung von Pferden in der „Hohen Schule” und eine nach Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegte Dienstzeit von acht Jahren beim reitenden Personal der Spanischen Reitschule.
Sozialer Betreuungsdienst
2.22. Im sozialen Betreuungsdienst wird das Erfordernis der Z 2.11 durch die Absolvierung einer früheren Lehranstalt für gehobene Sozialberufe ersetzt. In die gemäß Z 2.13 erforderliche Zeit von acht Jahren können Zeiten einer einschlägigen Tätigkeit außerhalb des Dienstes bei einer inländischen Gebietskörperschaft eingerechnet werden. 2.22. Im sozialen Betreuungsdienst wird das Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, durch die Absolvierung einer früheren Lehranstalt für gehobene Sozialberufe ersetzt. In die gemäß Ziffer 2 Punkt 13, erforderliche Zeit von acht Jahren können Zeiten einer einschlägigen Tätigkeit außerhalb des Dienstes bei einer inländischen Gebietskörperschaft eingerechnet werden.
Technischer Dienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei
2.23. Im technischen Dienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei wird das Erfordernis der Z 2.11 ersetzt durch 2.23. Im technischen Dienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei wird das Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, ersetzt durch
eine nach Absolvierung der Fachschule für Reproduktions- und Drucktechnik zurückgelegte einschlägige Verwendung von vier Jahren im technischen Fachdienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei oder eine gleichzuwertende Praxis in einem einschlägigen Betrieb oder
eine sechsjährige Verwendung im technischen Fachdienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei.
Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst
2.23a. (1) Im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 eine zweijährige Praxis in einem Betrieb des Nachrichten- oder Verkehrswesens, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder eine zweijährige einschlägige betriebliche Praxis nach Absolvierung einer höheren technischen Lehranstalt.2.23a. (1) Im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, eine zweijährige Praxis in einem Betrieb des Nachrichten- oder Verkehrswesens, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder eine zweijährige einschlägige betriebliche Praxis nach Absolvierung einer höheren technischen Lehranstalt.
(2)Absatz 2,Sämtliche Erfordernisse werden ersetzt durch eine Zeit von acht Jahren qualifizierter Praxis in einem Betrieb des Nachrichten- oder Verkehrswesens, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder durch eine mindestens achtjährige praktische Verwendung im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst, in allen diesen Fällen aber nur, wenn die für die Definitivstellung im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst vorgesehene Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 erfolgreich abgeschlossen wurde.
Veterinärmedizinisch-technischer Dienst
2.24. Im veterinärmedizinisch-technischen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Z 2.11 die Absolvierung eines Lehrganges an einer veterinärmedizinischen Universität oder an einer veterinärmedizinischen Bundesanstalt (ausgenommen die Ausbildung für einen der medizinisch-technischen Dienste, die seiner Tätigkeit entspricht). 2.24. Im veterinärmedizinisch-technischen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, die Absolvierung eines Lehrganges an einer veterinärmedizinischen Universität oder an einer veterinärmedizinischen Bundesanstalt (ausgenommen die Ausbildung für einen der medizinisch-technischen Dienste, die seiner Tätigkeit entspricht).
Definitivstellungserfordernisse:
2.25. Für alle Verwendungen (ausgenommen Graveure, gehobener Dienst des reitenden Personals der Spanischen Reitschule und veterinärmedizinisch-technischer Dienst) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A2.