Abfallwirtschaftsgesetz 2002
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 155 aus 2004,
BG
Paragraph 13 f,
01.01.2005
10.12.2021
AWG 2002
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Die Koordinierungsstelle hat jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter Anschluss des Geschäftsberichts (jedenfalls des um die Anlage erweiterten Jahresabschlusses) zu übermitteln. Im Tätigkeitsbericht sind insbesondere die wahrgenommenen Aufgaben, die Personalentwicklung und die aufgewendeten Finanzmittel darzustellen.
13.12.2021
20002086
NOR40060747