Absatz eins,Die gemäß Paragraph 26, Absatz eins, TSchG erforderliche Bewilligung für die Haltung von Tieren in Zoos einschließlich jeder wesentlichen Änderung der für die Bewilligung maßgeblichen Umstände ist nach Maßgabe des Paragraph 23, TSchG zu erteilen, wenn
- Ziffer einsgewährleistet ist, dass die Tierhaltung den Grundsätzen des Paragraph 13, TSchG und der 1. und 2. Tierhaltungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 485 aus 2004, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 486 aus 2004,, entspricht,
- Ziffer 2für eine regelmäßige tierärztliche Betreuung der Tiere gesorgt ist,
- Ziffer 3die Tiere unter Bedingungen gehalten werden, mit denen den biologischen und Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird,
- Ziffer 4eine artgerechte Ausgestaltung der Gehege und eine Betreuung durch eine ausreichende Anzahl von Betreuungspersonen im Sinne dieser Verordnung sichergestellt ist,
- Ziffer 5der Zoo sich an Forschungsaktivitäten, die zur Erhaltung der Arten beitragen, oder an der Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten oder am Austausch von Informationen über die Artenerhaltung oder gegebenenfalls an der Aufzucht in Menschenobhut, der Bestandserneuerung oder der Wiedereinbürgerung von Arten in ihren natürlichen Lebensraum beteiligt,
- Ziffer 6die Aufklärung und das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Lebensräume, durch den Zoo gefördert werden,
- Ziffer 7der Zoo dem Entweichen von Tieren vorbeugt, um eine mögliche ökologische Bedrohung einheimischer Arten zu verhindern, mit Ausnahme der Haltung von einheimischen Vögeln mit der Möglichkeit zum Freiflug zum Zwecke der Wiedereinbürgerung oder Arterhaltung,
- Ziffer 8der Zoo ein von einem Tierarzt mit entsprechender Facherfahrung erstelltes, dem aktuellen tiergartenbiologischen und veterinärmedizinischen Wissensstand entsprechendes Programm der tiermedizinischen Vorbeugung, Behandlung und Ernährung umsetzt und
- Ziffer 9ein verantwortlicher Leiter bestellt wurde.