Kurztitel

Patentamtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 22

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Text

9. Abschnitt
Nationale Markenanmeldungen und Marken

Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren

Paragraph 22,

Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:

  1. Anmeldegebühr

     a) für eine Marke ..............................  80 Euro,

     darin enthalten ein Entgelt für die Recherche

     in Höhe von ....................................  30 Euro,

     b) für eine Verbandsmarke ...................... 320 Euro,

     darin enthalten ein Entgelt für die Recherche

     in Höhe von ....................................  30 Euro,

  2. Klassengebühr, sofern das Verzeichnis der

     Waren und Dienstleistungen nicht mehr als drei

     Klassen umfasst ................................  20 Euro,

     für jede weitere Klasse ........................  25 Euro.