Kurztitel

Patentamtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Text

5. Abschnitt
Gebrauchsmusteranmeldungen und Gebrauchsmuster

Anmeldegebühr, Veröffentlichungsgebühr, Zuschlagsgebühr

Paragraph 15,

  1. Absatz eins,Für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters ist eine Anmeldegebühr von 50 Euro zu zahlen.
  2. Absatz 2,Für die Veröffentlichung eines Gebrauchsmusters ist eine Veröffentlichungsgebühr von 130 Euro zu zahlen.
  3. Absatz 3,Für die beschleunigte Veröffentlichung und Registrierung eines Gebrauchsmusters ist eine Zuschlagsgebühr von 50 Euro zu zahlen.