Kurztitel

Patentamtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Text

3. Abschnitt
Anmeldungen auf Grund des PCT

An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und, ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren

Paragraph 11,

Die Gebühren betragen für:

  1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale

     Büro ........................................  50 Euro,

  2. die Einleitung der nationalen Phase pro

     Schutzrecht .................................  50 Euro,

  3. die Veröffentlichung der Übersetzung der

     internationalen Anmeldung ................... 130 Euro.