Kurztitel

Patentverträge-Einführungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2004,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Abkürzung

PatV-EG

Index

26/03 Patentrecht

Text

Anmeldungen auf Grund des PCT

Anmeldeamt

Paragraph 15,

Für Anmelder, die österreichische Staatsbürger sind oder ihren Wohnort oder Sitz in der Republik Österreich haben, ist das Patentamt Anmeldeamt im Sinne des Artikel 10, PCT. Die Anmeldungen sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache einzureichen. Prioritäten können auch auf Grund von Anmeldungen nach dem PatG oder dem GMG beansprucht werden.

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020

Gesetzesnummer

10002458

Dokumentnummer

NOR40059586