Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2004,
BG
Paragraph 239
01.03.2005
15.03.2020
StPO
25/01 Strafprozess
Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Der Angeklagte erscheint ungefesselt, jedoch, wenn er in Untersuchungshaft ist, in Begleitung einer Wache. Die zur Beweisführung etwa erforderlichen Gegenstände, die dem Angeklagten oder den Zeugen zur Anerkennung vorzulegen sind, müssen vor dem Beginn der Verhandlung in den Gerichtssaal gebracht werden.
19.03.2020
10002326
NOR40059288