Bogenflachdruck,
Drucktechnik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 452 aus 2004,
Paragraph eins
02.12.2004
Lehrberuf Drucktechnik
Paragraph eins, (1) Der Lehrberuf Drucktechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet: