Flächenberechnung,
Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 454 aus 2004,
Paragraph 8
02.12.2004
Fachrechnen
Paragraph 8, (1) Die Prüfung im Gegenstand „Fachrechnen“ hat entsprechend der Schwerpunktausbildung nachstehende Bereiche zu umfassen: