(2)Absatz 2,Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 348/1988, außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1988,, außer Kraft.