Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 7 Mühlkreis Autobahn – Anschlussstelle Engerwitzdorf im Bereich der Gemeinde Engerwitzdorf

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 431 aus 2004,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

16.11.2004

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlussstelle Engerwitzdorf der A 7 Mühlkreis Autobahn wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlussstelle Engerwitzdorf liegt zwischen km 24,570 und km 25,119 der A 7 Mühlkreis Autobahn.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan (Plan Nr. BauA-NE-130112 im Maßstab 1:1000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 314.507/20- III-ALG/02 genehmigten Vorprojektes 2001.

Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilage (Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe) zum Erlass Zl. 314.507/0001-II/ST-ALG/2004, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion römisch zwei, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Engerwitzdorf zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2026

Gesetzesnummer

20003767

Dokumentnummer

NOR40058184