13. Nachtrag zum Arzneibuch
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2004,
Paragraph 2,
05.11.2004
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des sechsten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.