Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot
RGBl. Nr. 33/1913
Vertrag – Multilateral
Artikel 5,
01.03.1913
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Eine Belohnung kann auch beansprucht werden, wenn die Hilfeleistung oder Bergung zwischen mehreren Schiffen desselben Eigentümers stattgefunden hat.
11.11.2019
10011193
NOR40057628