Weltgesundheitsorganisation – Satzung
Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1949,
Vertrag - Multilateral
Artikel 81,
07.04.1948
89/03 Gesundheit
Gemäß Artikel 102 der Charter der Vereinten Nationen wird der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Satzung registrieren, wenn sie ohne Vorbehalt der Genehmigung namens eines Staates unterzeichnet worden ist oder auf Grund der Hinterlegung der ersten Annahmeurkunde.
04.01.2018
10010264
NOR40057574