Kurztitel

Abkommen über den Straßenverkehr - Protokoll über Straßenverkehrszeichen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1955,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 63,

Inkrafttretensdatum

02.02.1957

Text

Artikel 63

Keine Bestimmung dieses Protokolls darf so ausgelegt werden, daß sie einen Vertragspartner hindert, Maßnahmen zu ergreifen, die er für seine innere oder äußere Sicherheit als notwendig erachtet und die mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar und auf die Erfordernisse der Lage beschränkt sind.