Abkommen über den Straßenverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1955,
Vertrag – Multilateral
Artikel 30
02.02.1957
99/01 Straßenverkehr
Im Verhältnis unter den Vertragsstaaten hebt dieses Abkommen das Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr und das Internationale Abkommen über Straßenverkehr, beide unterzeichnet am 24. April 1926 in Paris, sowie das am 15. Dezember 1943 in Washington zur Unterzeichnung aufgelegte Abkommen über die Regelung des interamerikanischen Kraftfahrzeugverkehrs auf und ersetzt sie.
06.08.2021
10011286
NOR40057392