Abkommen über den Straßenverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1955,
Vertrag – Multilateral
Artikel 14
02.02.1957
99/01 Straßenverkehr
Es sind alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, damit die Ladung des Fahrzeuges keinen Schaden und keine Gefahr verursachen kann.
06.08.2021
10011286
NOR40057376