Kurztitel

Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2004,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 51

Inkrafttretensdatum

28.06.2004

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 51 – Beförderung unter außergewöhnlichen Umständen

Die Bestimmungen der Artikel 3 bis 5, 7 und 8 über die Beförderungsurkunden sind nicht auf Beförderungen anzuwenden, die unter außergewöhnlichen Umständen und nicht im Rahmen des gewöhnlichen Luftverkehrs ausgeführt werden.

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2019

Gesetzesnummer

20003695

Dokumentnummer

NOR40057287