Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2004,
Vertrag – Multilateral
Artikel 51
28.06.2004
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Die Bestimmungen der Artikel 3 bis 5, 7 und 8 über die Beförderungsurkunden sind nicht auf Beförderungen anzuwenden, die unter außergewöhnlichen Umständen und nicht im Rahmen des gewöhnlichen Luftverkehrs ausgeführt werden.
02.07.2019
20003695
NOR40057287