Kurztitel

Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2004,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

28.06.2004

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 5 – Inhalt des Luftfrachtbriefs und der Empfangsbestätigung über Güter

Der Luftfrachtbrief und die Empfangsbestätigung über Güter müssen enthalten:

  1. Litera a
    die Angabe des Abgangs- und Bestimmungsorts;
  2. Litera b
    falls Abgangs- und Bestimmungsort im Hoheitsgebiet desselben Vertragsstaats liegen, jedoch eine oder mehrere Zwischenlandungen im Hoheitsgebiet eines anderen Staates vorgesehen sind, die Angabe von zumindest einem dieser Zwischenlandepunkte;
  3. Litera c
    die Angabe des Gewichts der Sendung.

Schlagworte

Abgangsort

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2019

Gesetzesnummer

20003695

Dokumentnummer

NOR40057241